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Recht & Governance

Der AI Act nach dem Omnibus: Was jetzt gilt und was erst 2027 kommt

Die EU hat Fristen verschoben, aber nichts gestrichen. Für die meisten Unternehmen zählen jetzt drei Dinge: Kompetenz, Transparenz und Datenschutz.

Lesezeit: 7 Min.Stand: Okt. 20265 Quellen

Im Frühjahr 2026 war die Verunsicherung groß. Die EU verhandelte über den Digital-Omnibus, und viele Unternehmen lasen daraus eine Pause beim AI Act. Inzwischen ist klar, was sich geändert hat und was nicht.

Die Omnibus-Verordnung

Nach der Einigung am 7. Mai 2026 stimmten Parlament (16. Juni) und Rat (29. Juni) zu. Die Verordnung (EU) 2026/1744 erschien am 24. Juli im Amtsblatt und gilt seit dem 27. Juli 2026R. Sie verschiebt vor allem die Pflichten für Hochrisiko-Systeme. Gestrichen wurde keine Pflicht.

Der Zeitplan

Datum Was gilt
01.08.2024 AI Act in Kraft
02.02.2025 Verbotene Praktiken (Art. 5) und AI-Kompetenz (Art. 4)
02.08.2025 Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI
27.07.2026 Omnibus in Kraft, Art. 4 neu gefasst
02.08.2026 Transparenzpflichten nach Art. 50
02.12.2026 Ende der Kennzeichnungs-Schonfrist für bestehende Systeme, zwei neue Verbote
02.12.2027 Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa Personal, Kredit, Bildung
02.08.2028 Hochrisiko-Systeme nach Anhang I, also in regulierten Produkten

Was das für die meisten Unternehmen heißt

AI-Kompetenz (Art. 4): Die Pflicht gilt seit Februar 2025. Die neue Fassung verlangt Maßnahmen zur Förderung der AI-Kompetenz, keine Garantie eines bestimmten Niveaus pro Person. Kommentare zur neuen Fassung sind noch uneinheitlich. Dokumentierte Schulungen sind der sichere Weg.

Transparenz (Art. 50): Seit dem 2. August 2026 müssen Menschen erkennen können, wenn sie mit einem AI-System interagieren, etwa mit einem Chatbot. Für bestimmte generierte Inhalte gelten Kennzeichnungspflichten.

Datenschutz: Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht. Die Datenschutzkonferenz hat 2024 eine Orientierungshilfe veröffentlicht. Die Kernpunkte: Das Unternehmen ist verantwortlich, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag, sollte Tools ohne Training auf Eingaben bevorzugen, interne Richtlinien schreiben und prüfen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist.

Der Ablauf: Governance in sieben Schritten

AblaufAI-SchrittMenschSystem und DatenPrüfung
  1. 01StartAI-Inventar: Welche Systeme nutzen wir wofür?
  2. 02PrüfungVerbotene Praxis oder Hochrisiko nach Anhang III?
    ja: Juristische Prüfung, Fristen 02.12.2026 und 02.12.2027 einplanen
  3. 03SystemAuftragsverarbeitungsverträge prüfen
  4. 04SystemAI-Richtlinie schreiben
  5. 05MenschSchulungen durchführen und dokumentieren
  6. 06SystemTransparenzhinweise nach Art. 50 setzen
  7. 07ErgebnisReview jedes Halbjahr

Grenzen und Risiken

  • Falsche Sicherheit: „Omnibus heißt Pause“ ist falsch. Kompetenz, Transparenz und Verbote gelten bereits.
  • Hochrisiko unterschätzt: Wer HR- oder Kreditentscheidungen mit AI unterstützt, muss jetzt planen. Die Fristen bis Dezember 2027 sind kurz für Dokumentation und Aufsicht.
  • Keine Rechtsberatung: Dieser Artikel ordnet ein. Für den Einzelfall braucht es juristische Prüfung.

So startest du

  1. Lege ein AI-Inventar an: System, Zweck, Datenarten, Anbieter, verantwortliche Person.
  2. Markiere alles, was Personalentscheidungen, Kredit oder Bildung berührt.
  3. Prüfe für jedes Tool den Auftragsverarbeitungsvertrag und die Trainingsnutzung.
  4. Plane Schulungen für alle, die AI nutzen, und dokumentiere die Teilnahme.

Quellen

  1. RVerordnung (EU) 2024/1689 (AI Act)
  2. RCloud Security Alliance: EU AI Act's High-Risk Deadline: Deferred, Not Cancelled
  3. RGibson Dunn: EU AI Act Omnibus Agreement, Postponed High-Risk Deadlines
  4. RLaw and Technology: AI literacy, the Digital Omnibus rewrites Article 4 of the AI Act
  5. RDatenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz, 06.05.2024
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